Tierarztpraxis Dr. med. vet. Oliver Steppat
Informationen für unsere Schweizer Kunden
Gerne bestellen wir für die von uns in der Praxis behandelten Haustiere Medikamente und Diätfuttermittel für Ihren Hund oder Ihre Katze. Für Ihren Patientenbedarf ist die Erstellung eines “grünen Warenausfuhrscheines” - Futtermittel mit 7 %, und Medikamente mit 19 % MwSt. - möglich. Nach Abstempelung am Zoll erhalten Sie die bei uns bezahlte Mehrwehrsteuer bei Ihrem nächsten Besuch von uns zurückerstattet. Bitte denken Sie an die Vorlage unserer Quittung und den abgestempelten grünen Warenausfuhrschein. Aktuelle Änderung: - Seit dem 01.01.2020 hat der Gesetzgeber in Deutschland einen Mindesteinkaufswert von € 50,- für die Rückforderung der Mwst. (7 bzw. 19 %) festgelegt. - Eine Kumulation von mehreren Belegen ist nicht erlaubt. - Die Ausfuhrfrist liegt bei 3 Monaten und die Einlösfrist bei 4 Jahren. - Kaufsummen mit gemischten Steuersätzen (7 bzw. 19 %) können auf einem Beleg zusammengerechnet werden. Gerne stellen wir Ihnen ab einem Betrag von € 50,01 weiterhin einen grünen Ausfuhrschein aus. Ältere Ausfuhrscheine - ausgeführt vor dem 31.12.2019 - lösen wir natürlich weiterhin ein.