CH-Kunden:
Gerne bestellen wir für die von uns in der Praxis behandelten Haustiere
Medikamente und Diätfuttermittel für Ihren Hund oder Ihre Katze. Für
Ihren Patientenbedarf ist die Erstellung eines “grünen
Warenausfuhrscheines” - Futtermittel mit 7 %, und Medikamente mit 19 %
MwSt. - möglich. Nach Abstempelung am Zoll erhalten Sie die bei uns
bezahlte Mehrwehrsteuer bei Ihrem nächsten Besuch von uns
zurückerstattet. Bitte denken Sie an die Vorlage unserer Quittung und den
abgestempelten grünen Warenausfuhrschein.
Seit dem 01.01.2020 hat der Gesetzgeber in Deutschland einen
Mindesteinkaufswert von € 50,- für die Rückforderung der Mwst. (7 bzw.
19 %) festgelegt. Eine Kumulation von mehreren Belegen ist nicht erlaubt.
Die Ausfuhrfrist liegt bei 3 Monaten und die Einlösfrist bei 4 Jahren.
Kaufsummen mit gemischten Steuersätzen (7 bzw. 19 %) können auf
einem Beleg zusammengerechnet werden.
Tierarztpraxis Dr. O. Steppat